Lebenslanges Lernen im Fokus: Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung in Deutschland
- RLS News
- 20. Nov. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Digitalisierung, demografischer Wandel und der Ruf nach Nachhaltigkeit stellen Unternehmen und Beschäftigte vor enorme Herausforderungen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen ein klares Signal gesetzt: Wer heute nicht in Qualifizierung investiert, wird morgen den Anschluss verlieren. Im Zentrum dieser Bemühungen steht das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung – ein Sammelwerk aus verschiedenen Instrumenten, das Weiterbildung einfacher, zugänglicher und attraktiver machen soll.
Doch was steckt genau dahinter? Welche konkreten Neuerungen bringt das Jahr 2026 für Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständige? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

. Das Herzstück: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist der zentrale Baustein der sogenannten "Qualifizierungsoffensive" der Bundesregierung. Ursprünglich 2019 in Kraft getreten, wurde es zuletzt zum 1. April 2024 grundlegend überarbeitet und für das Jahr 2026 weiter gestärkt . Es richtet sich an Unternehmen, die ihre Beschäftigten weiterbilden möchten, und bietet dafür finanzielle Anreize.
Wer wird gefördert?Die Zielgruppe des QCG wurde erheblich erweitert. Gefördert werden nicht mehr nur Geringqualifizierte oder Ungelernte, sondern auch:
Beschäftigte in Berufen, die vom Strukturwandel bedroht sind (z.B. durch Digitalisierung oder Dekarbonisierung).
Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegt (zuvor waren es vier Jahre), um eine regelmäßigere Auffrischung der Kenntnisse zu ermöglichen .
Beschäftigte unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße .
Die Förderhöhe: Bis zu 100 % ZuschussDie Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Qualifikation des Mitarbeiters. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders entlastet.
Für an- und ungelernte Beschäftigte können die Weiterbildungskosten zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Zusätzlich ist ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 % des Lohns für die Dauer der Freistellung möglich .
Für Beschäftigte, die eine Anpassungsqualifizierung absolvieren, ist ein Zuschuss zu den Kurskosten von bis zu 75 % möglich .
Der Antrag muss vom Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Das Arbeitsentgelt muss während der gesamten Weiterbildung vom Betrieb fortgezahlt werden, wird aber teilweise rückerstattet .
2. Neue Wege für Selbstständige: Das KOMPASS-Programm
Eine der innovativsten Neuerungen ist das KOMPASS-Programm, das sich speziell an Solo-Selbstständige richtet. Bisher fielen Selbstständige oft durch das Raster der klassischen Arbeitsmarktförderung.
Ab 2026 können Einzelunternehmer:innen Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro für individuelle Weiterbildungen erhalten. Das Programm ist zielgerichtet auf moderne Berufsprofile mit Fokus auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit zugeschnitten und hilft Selbstständigen, wettbewerbsfähig zu bleiben .
3. Mehr Flexibilität: Die neue Qualifizierungszeit
Neben der reinen Kostenübernahme spielt auch die zeitliche Freistellung eine entscheidende Rolle. Hier tut sich ebenfalls etwas. Auf Bundesebene wird an einem neuen Modell der Weiterbildungszeit gearbeitet, das die bisherige Bildungskarenz ablösen und flexiblere Regelungen für längere Qualifizierungsphasen bieten soll. Geplant ist eine Existenzsicherung mit einem finanziellen Volumen von bis zu 150 Millionen Euro jährlich .
Auch auf Länderebene gibt es Bewegung. In Sachsen beispielsweise wurde ein Qualifizierungszeitgesetz auf den Weg gebracht, das Arbeitnehmern drei Tage pro Jahr für berufliche oder ehrenamtliche Weiterbildung unter Fortzahlung des Lohns zusichert. Kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten erhalten dafür sogar eine Entschädigung von 115 Euro pro Tag . Dies zeigt, dass das Thema nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern als zentral für die Fachkräftesicherung erkannt wurde.
4. Flankierende Maßnahmen und Trends
Die Stärkung von Aus- und Weiterbildung ist ein Puzzle aus vielen Teilen. Weitere wichtige Aspekte im Jahr 2026 sind:
Fokus auf Zukunftskompetenzen: Förderungen werden zunehmend an aktuelle technologische Entwicklungen gekoppelt. Qualifikationen im KI-Bereich, "Green Skills" und digitale Anwendungen stehen ganz oben auf der Liste der förderfähigen Inhalte .
Anpassung der Mindestvergütung: Auch die Attraktivität der Ausbildung wird gesteigert. Die Mindestausbildungsvergütung wurde zum 1. Januar 2026 auf 724 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr erhöht .
Arbeitsrechtliche Impulse: Die "Aktivrente" (steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner von bis zu 2.000 Euro monatlich) soll Fachkräfte im Ruhestand dazu motivieren, weiterzuarbeiten und ihr Wissen weiterzugeben. Zudem wird die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit diskutiert, um mehr Flexibilität für Qualifizierungsphasen zu schaffen .
5. Fazit: Ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort
Die gesetzlichen Neuerungen für 2026 zeigen: Weiterbildung ist keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Ausbau des Qualifizierungschancengesetzes, der Einführung von Programmen wie KOMPASS für Selbstständige und der Flexibilisierung von Freistellungen (Qualifizierungszeit) schafft der Staat starke Anreize, in das Humankapital zu investieren.
Für Unternehmen bedeutet dies: Es lohnt sich, jetzt die Beratung der Agentur für Arbeit zu suchen und Förderanträge zu stellen. Die Hürden wurden gesenkt, die Zuschüsse erhöht. In einer Zeit des Fachkräftemangels ist die Qualifizierung der eigenen Belegschaft nicht nur ein soziales Engagement, sondern der entscheidende Wettbewerbsvorteil. Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung ist damit der rechtliche Rahmen für das, was betriebswirtschaftlich ohnehin notwendig ist: Lebenslanges Lernen.
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