Förderung
Wenn Sie ein Vollzeitlernender sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um Ihre Fort- und/oder Weiterbildung an unserem Campus zu finanzieren. Der Gesamtbetrag, den Sie erhalten können, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Es wird nur das länderspezifische ODER das Programmstipendium angerechnet, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wenn wir Ihre ausgefüllte Kursbewerbung erhalten, kann unser Team Sie bei der Beantragung von Leistungen unterstützen.
Informationen der Agentur für Arbeit
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.
Tipp: Gut zu wissen: Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden.
Art der Förderung
Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für die Weiterbildung beantragen. Das bedeutet, dass Sie bei den Kosten der Weiterbildung einen Eigenanteil leisten müssen.