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ALLGEMINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: September 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Fort- und Weiterbildungsangebote, Seminare, Lehrgänge, Live-Online-Veranstaltungen, digitale Lernangebote, Prüfungsleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen der Ruhr Law School.

Vertragspartner ist:

LYDE & CO EDUCATION GROUP LTD.
handelnd unter der Marke Ruhr Law School
71–75 Shelton St
London EC1V 2NX
Vereinigtes Königreich

Companies House, Company No. 10904569
Vertreten durch: Maxwell Hemingway
E-Mail: kontakt@ruhrlawschool.de
Telefon: +44 2828 090826

(2) Abweichende Angaben in Impressum, Anmeldeformular oder Vertragsbestätigung sind vor Veröffentlichung dieser AGB zu vereinheitlichen. Maßgeblich sind im Vertragsverhältnis die in der jeweiligen Vertragsbestätigung angegebenen Unternehmensdaten.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(5) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(6) „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB ist diejenige Person, für die die jeweilige Bildungsleistung gebucht wird. Besteller und Teilnehmer können insbesondere bei Buchungen durch Arbeitgeber voneinander abweichen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Durchführung der in der jeweiligen Kurs-, Seminar- oder Lehrgangsbeschreibung bezeichneten Bildungsleistung.

(2) Art, Inhalt, Umfang, Dauer, Unterrichtsform, Termine, Zugangsdauer, Prüfungsmodalitäten sowie gegebenenfalls Voraussetzungen für die Teilnahme oder den Erwerb eines Zertifikats ergeben sich vorrangig aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Bildungsangebote können insbesondere durchgeführt werden als:

a) Live-Online-Unterricht,
b) Präsenzveranstaltung,
c) Selbstlernangebot,
d) Kombination aus Live-Unterricht und Selbstlernphasen,
e) Bereitstellung digitaler Lernmaterialien,
f) betreuter Lehrgang oder
g) Prüfung beziehungsweise Zertifikatsprüfung.

(4) Soweit eine Leistungsbeschreibung ausdrücklich Bestandteil des Vertrages wird, geht sie bei Widersprüchen diesen AGB vor.

(5) Die Ruhr Law School schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Bildungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg des Teilnehmers.

§ 3 Keine staatliche Anerkennung oder Berufszulassung ohne ausdrückliche Angabe

(1) Soweit bei einem Bildungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, handelt es sich um eine institutsinterne Fort- oder Weiterbildung.

(2) Ein von der Ruhr Law School ausgestelltes Zertifikat, Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung begründet für sich allein insbesondere keine:

a) staatliche Hochschulqualifikation,
b) staatliche Berufszulassung,
c) öffentlich-rechtliche Bestellung,
d) behördliche Anerkennung,
e) Zulassung zu einer reglementierten beruflichen Tätigkeit oder
f) Befugnis zur Erbringung erlaubnispflichtiger Rechts-, Heil- oder sonstiger beruflicher Dienstleistungen.

(3) Soweit ein bestimmter Lehrgang behördlich anerkannt, zugelassen oder akkreditiert ist, wird dies in der jeweiligen Kursbeschreibung unter Angabe der einschlägigen Anerkennung oder Zulassung ausgewiesen.

(4) Soweit eine externe Prüfung, Registrierung, Bestellung oder behördliche Anerkennung weitere Voraussetzungen verlangt, obliegt es dem Teilnehmer, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

§ 4 Fernunterricht und zwingende gesetzliche Vorschriften

(1) Auf Bildungsangebote, die Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes darstellen, finden die zwingenden Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung.

(2) Soweit für einen Fernlehrgang eine behördliche Zulassung erforderlich ist, wird eine bestehende Zulassung beziehungsweise Zulassungsnummer in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung oder den Vertragsunterlagen angegeben.

(3) Zwingende Rechte des Teilnehmers nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz, insbesondere hinsichtlich Form, Widerruf, Zahlungsweise, Kündigung und Zulassung, bleiben von diesen AGB unberührt.

(4) Bestimmungen dieser AGB, die mit zwingenden Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes nicht vereinbar wären, finden auf den betreffenden Fernunterrichtsvertrag keine Anwendung.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Bildungsangeboten auf der Website stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung, sofern das jeweilige Buchungssystem nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des vorgesehenen Buchungs- oder Anmeldevorgangs ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Vor Absenden einer Online-Anmeldung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen.

(4) Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine elektronische Eingangsbestätigung. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits die Vertragsannahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.

(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Ruhr Law School die Anmeldung ausdrücklich bestätigt oder dem Teilnehmer den Zugang zur gebuchten Bildungsleistung gewährt.

(6) Die Ruhr Law School kann eine Anmeldung insbesondere ablehnen, wenn:

a) die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist,
b) erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden,
c) die Durchführung des Angebots bereits ausgeschlossen ist oder
d) sonstige sachliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.

(7) Bei online geschlossenen Verträgen erhält der Kunde nach Vertragsschluss die Vertragsbestätigung einschließlich der für den Vertrag maßgeblichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.

§ 6 Vertragssprache und Vertragstext

(1) Vertragssprache ist Deutsch, sofern für ein bestimmtes Angebot nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.

(2) Die Ruhr Law School übermittelt dem Kunden die für den Vertrag maßgeblichen Vertragsinformationen und diese AGB in speicherbarer Form.

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die ihm übermittelten Vertragsunterlagen dauerhaft zu speichern.

§ 7 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Soweit für einen Lehrgang fachliche, berufliche oder sonstige Zugangsvoraussetzungen bestehen, werden diese in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben über solche Voraussetzungen zu machen, soweit diese für die Zulassung zum Bildungsangebot relevant sind.

(3) Soweit ein Bildungsangebot auf eine externe Prüfung, Registrierung oder berufliche Tätigkeit vorbereitet, bedeutet die Zulassung zum Kurs nicht automatisch, dass der Teilnehmer auch die Voraussetzungen der zuständigen Prüfungs-, Anerkennungs-, Registrierungs- oder Aufsichtsbehörde erfüllt.

 

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Gesamtpreis.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche verpflichtenden Preisbestandteile entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.

(3) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsvorgang angegeben.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Teilnahmegebühr mit Vertragsschluss beziehungsweise Zugang der Rechnung fällig.

(5) Wird ausdrücklich eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die im Vertrag beziehungsweise Zahlungsplan ausgewiesenen Fälligkeiten.

(6) Bei Fernunterrichtsverträgen bleiben zwingende gesetzliche Regelungen über Höhe und Fälligkeit von Teilzahlungen unberührt.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(8) Die Geltendmachung nachweisbarer weiterer Verzugsschäden bleibt im gesetzlichen Umfang vorbehalten.

§ 9 Durchführung von Veranstaltungen

(1) Die Ruhr Law School führt die gebuchten Veranstaltungen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung durch.

(2) Die Ruhr Law School darf Dozenten oder Lehrbeauftragte durch andere fachlich geeignete Personen ersetzen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und das vereinbarte Lernziel der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.

(3) Geringfügige Änderungen im Ablauf, in der Reihenfolge einzelner Unterrichtseinheiten oder bei didaktischen Methoden bleiben zulässig, soweit sie sachlich gerechtfertigt und für den Teilnehmer zumutbar sind und das vereinbarte Lernziel nicht wesentlich beeinträchtigen.

(4) Wesentliche Änderungen der geschuldeten Bildungsleistung zum Nachteil des Teilnehmers bedürfen einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage.

§ 10 Terminänderungen, Verschiebung und Ausfall

(1) Muss eine einzelne Unterrichtseinheit aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund Erkrankung eines Dozenten, technischer Störungen, höherer Gewalt oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände verschoben werden, kann die Ruhr Law School einen zumutbaren Ersatztermin anbieten.

(2) Kann ein Bildungsangebot insgesamt nicht durchgeführt werden, insbesondere wegen Ausfalls eines erforderlichen Dozenten oder Nichterreichens einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, darf die Ruhr Law School das Angebot vor Beginn absagen.

(3) Im Fall einer vollständigen Absage werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung vollständig zurückerstattet.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(5) Bereits angefallene eigene Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstige Aufwendungen des Teilnehmers werden nur ersetzt, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften eine Haftung der Ruhr Law School besteht.

(6) Wesentliche Terminänderungen werden den Teilnehmern unverzüglich über die bei Anmeldung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt.

§ 11 Technische Voraussetzungen für Online-Unterricht

(1) Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen benötigt der Teilnehmer grundsätzlich:

a) eine stabile Internetverbindung,
b) ein geeignetes internetfähiges Endgerät,
c) einen aktuellen Webbrowser oder erforderliche Konferenzsoftware,
d) Lautsprecher oder Kopfhörer und
e) soweit für die aktive Teilnahme erforderlich ein Mikrofon beziehungsweise eine Kamera.

(2) Spezifische technische Anforderungen werden gegebenenfalls vor Vertragsschluss angegeben.

(3) Der Teilnehmer ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Endgeräts sowie seines Internetzugangs verantwortlich.

(4) Technische Störungen im alleinigen Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung einer Veranstaltung.

(5) Technische Störungen im Verantwortungsbereich der Ruhr Law School werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben. Ist eine vertragsgemäße Durchführung dadurch wesentlich beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers.

§ 12 Online-Campus und Benutzerkonten

(1) Soweit der Teilnehmer Zugang zu einem Online-Campus, Lernmanagementsystem oder sonstigen geschützten Bereich erhält, ist dieser Zugang ausschließlich für den jeweiligen Teilnehmer bestimmt.

(2) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Der Teilnehmer hat Zugangsdaten angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(4) Besteht der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung, kann der Zugang vorübergehend gesperrt werden. Der Teilnehmer wird hierüber informiert, soweit dem keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.

(5) Eine endgültige Sperrung aufgrund einer Vertragsverletzung setzt voraus, dass sie unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes verhältnismäßig ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Digitale Inhalte und Lernmaterialien

(1) Soweit digitale Lernmaterialien bereitgestellt werden, erfolgt die Bereitstellung in der im jeweiligen Angebot beschriebenen Form.

(2) Der Teilnehmer erhält, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Lernzwecke.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, entgeltliche oder unentgeltliche Verbreitung der Lernmaterialien an Dritte ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich gestattet wurde.

(4) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

(5) Soweit die §§ 327 ff. BGB auf einzelne digitale Produkte Anwendung finden, bleiben die dort vorgesehenen gesetzlichen Rechte, insbesondere hinsichtlich Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit und erforderlicher Aktualisierungen, unberührt.

§ 14 Urheberrecht und Aufzeichnungen

(1) Sämtliche Unterrichtsunterlagen, Präsentationen, Skripte, Videos, Prüfungsunterlagen und sonstigen Materialien können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

(2) Ton-, Bild-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Unterrichtsveranstaltungen durch Teilnehmer sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Ruhr Law School und der betroffenen Personen nicht gestattet.

(3) Das Recht auf gesetzlich zulässige private Kopien und sonstige zwingende gesetzliche Nutzungserlaubnisse bleibt unberührt.

(4) Von der Ruhr Law School selbst erstellte Unterrichtsaufzeichnungen dürfen nur dann angefertigt und bereitgestellt werden, wenn dies unter Beachtung der datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt.

§ 15 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer hat an der Durchführung des Bildungsangebots in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

(2) Hierzu gehört insbesondere:

a) rechtzeitige Teilnahme an vereinbarten Terminen,
b) Beachtung organisatorischer Hinweise,
c) Einhaltung von Prüfungs- und Identitätsvorgaben,
d) respektvoller Umgang mit Dozenten und anderen Teilnehmern sowie
e) Unterlassen erheblicher Störungen des Unterrichtsbetriebs.

(3) Bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen kann die Ruhr Law School nach vorheriger Abmahnung geeignete Maßnahmen treffen.

(4) Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt und eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

(5) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers sowie das Gebot der Verhältnismäßigkeit bleiben unberührt.

§ 16 Prüfungen

(1) Soweit eine Prüfung Bestandteil des Bildungsangebots ist, ergeben sich Gegenstand, Form, Dauer, Bestehensvoraussetzungen und gegebenenfalls Wiederholungsmöglichkeiten aus der Kursbeschreibung beziehungsweise einer gesonderten Prüfungsordnung.

(2) Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, Prüfungsleistungen eigenständig zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich Gruppenleistungen vorgesehen sind.

(3) Täuschungsversuche, unzulässige Hilfsmittel, die unerlaubte Zusammenarbeit mit Dritten oder eine falsche Identitätsangabe können zur Nichtwertung der betreffenden Prüfungsleistung führen.

(4) Vor nachteiligen Entscheidungen aufgrund eines vermuteten Prüfungsverstoßes erhält der Teilnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen.

(5) Bei technischen Störungen während einer Online-Prüfung ist unverzüglich die zuständige Prüfungsstelle zu informieren.

§ 17 Zertifikate, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen

(1) Der Teilnehmer erhält den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Nachweis, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Voraussetzung können insbesondere sein:

a) bestimmte Anwesenheitsquoten,
b) erfolgreiche Prüfungen,
c) Einreichung erforderlicher Leistungsnachweise oder
d) vollständige Erfüllung sonstiger ausdrücklich vereinbarter Kursvoraussetzungen.

(3) Die Ruhr Law School ist berechtigt, vor Ausstellung eines Zertifikats die Identität des Teilnehmers in angemessener Weise zu überprüfen.

(4) Die rechtliche Bedeutung eines Abschlusses bestimmt sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Kursbeschreibung.

 

§ 18 Verwendung von Berufs- und Abschlussbezeichnungen

(1) Teilnehmer dürfen ihnen ausgestellte Zertifikats- oder Abschlussbezeichnungen nur in der tatsächlich verliehenen Form verwenden.

(2) Institutsinterne Zusätze wie „(RLS)“ dürfen nicht weggelassen werden, wenn das Weglassen geeignet wäre, den Eindruck einer staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderweitig extern anerkannten Qualifikation zu erzeugen.

(3) Die Ruhr Law School übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein bestimmter Abschluss von Arbeitgebern, Behörden, Kammern, Gerichten oder sonstigen Institutionen als Voraussetzung für eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, soweit dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

§ 19 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil der Vertragsinformationen ist.

(3) Soll auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung einer Dienstleistung begonnen werden, holt die Ruhr Law School die gesetzlich erforderlichen Erklärungen ein.

(4) Widerruft der Verbraucher nach ordnungsgemäß verlangtem Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein.

(5) Für nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte gelten hinsichtlich des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

LYDE & CO EDUCATION GROUP LTD.
handelnd unter der Marke Ruhr Law School
71–75 Shelton St
London EC1V 2NX
Vereinigtes Königreich
E-Mail: kontakt@ruhrlawschool.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden:

An:
LYDE & CO EDUCATION GROUP LTD.
handelnd unter der Marke Ruhr Law School
71–75 Shelton St
London EC1V 2NX
Vereinigtes Königreich
E-Mail: kontakt@ruhrlawschool.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 20 Vertraglicher Rücktritt und Stornierung vor Veranstaltungsbeginn

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

(2) Ein darüber hinausgehendes freiwilliges Stornierungsrecht besteht nur, wenn dies in der jeweiligen Kursbeschreibung, Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.

(3) Ist dort ein freiwilliges Stornierungsrecht eingeräumt, gelten die dort genannten Fristen und Bedingungen.

(4) Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 21 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Veranstaltungen mit fest vereinbartem Beginn und Ende endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Soweit es sich um einen Fernunterrichtsvertrag im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes handelt, gelten die dort vorgesehenen Kündigungsrechte des Teilnehmers uneingeschränkt.

(4) Erklärungen über die Kündigung eines Fernunterrichtsvertrages können in Textform abgegeben werden.

(5) Soweit gesetzlich ein Recht zur Online-Kündigung über eine Kündigungsfunktion oder einen Kündigungsbutton vorgeschrieben ist, stellt die Ruhr Law School die hierfür erforderliche technische Möglichkeit zur Verfügung.

§ 22 Nichtteilnahme und versäumte Unterrichtstermine

(1) Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die in seiner eigenen Sphäre liegen, an einer ordnungsgemäß angebotenen Unterrichtseinheit nicht teil, entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine individuelle Wiederholung.

(2) Dies gilt nicht, soweit eine Wiederholungsmöglichkeit Vertragsbestandteil ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(3) Soweit Aufzeichnungen oder Ersatztermine angeboten werden, bestimmt sich der Umfang des Zugangs nach der jeweiligen Kursbeschreibung.

§ 23 Krankheit und besondere Härtefälle

(1) Gesetzliche Rechte des Teilnehmers im Krankheitsfall bleiben unberührt.

(2) Die Ruhr Law School kann darüber hinaus auf freiwilliger Basis besondere Härtefälle berücksichtigen, insbesondere durch Umbuchung auf einen späteren Termin.

(3) Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

§ 24 Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Bei Beanstandungen soll der Teilnehmer der Ruhr Law School Gelegenheit geben, einen behebbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, soweit das Gesetz dies vorsieht.

(3) Für digitale Produkte gelten gegenüber Verbrauchern insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte.

§ 25 Haftung

(1) Die Ruhr Law School haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie
d) im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Ruhr Law School auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Ruhr Law School.

§ 26 Fachliche Informationen und Rechtsänderungen

(1) Die Ruhr Law School bemüht sich um fachlich aktuelle und sorgfältig erstellte Lehrinhalte.

(2) Insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen, medizinischen, psychologischen oder regulatorischen Themen können sich Rechtslage, Verwaltungspraxis, wissenschaftliche Erkenntnisse oder fachliche Standards ändern.

(3) Unterrichtsinhalte stellen, soweit nicht ausdrücklich individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist, keine individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage-, Therapie- oder sonstige persönliche Fachberatung für konkrete Einzelfälle des Teilnehmers dar.

(4) Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, vor einer konkreten beruflichen oder rechtlich relevanten Entscheidung die jeweils geltende Rechtslage und gegebenenfalls erforderliche fachliche Beratung zu berücksichtigen.

§ 27 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Ruhr Law School.

(3) Soweit für Prüfungen, Videokonferenzen oder besondere Lernplattformen zusätzliche Datenverarbeitungen erforderlich sind, werden die Teilnehmer hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften informiert.

§ 28 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Verbraucher dürfen mit sämtlichen ihnen gesetzlich zustehenden Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Für Unternehmer gilt: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

(3) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 29 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine Rechtswahl zulässig ist.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und dessen Recht ohne die Rechtswahl anwendbar wäre.

§ 30 Gerichtsstand

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand gesondert vereinbart werden.

(3) Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird durch diese AGB nicht begründet.

§ 31 Verbraucherstreitbeilegung

Die LYDE & CO EDUCATION GROUP LTD. ist nach derzeitiger Erklärung weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Soweit künftig eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme entsteht oder sich das Unternehmen freiwillig zur Teilnahme verpflichtet, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen entsprechend aktualisiert.

§ 32 Änderungen dieser AGB

(1) Für einen abgeschlossenen Einzelvertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.

(2) Eine nachträgliche Änderung dieser AGB verändert bereits abgeschlossene Verträge nicht ohne eine hierfür bestehende gesetzliche oder vertragliche Grundlage.

(3) Bei Dauerschuldverhältnissen können Änderungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Über erhebliche Änderungen werden Teilnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form informiert.

§ 33 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Ruhr Law School und dem Kunden beziehungsweise Teilnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 34 Schlussbestimmungen

(1) Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern und Teilnehmern bleiben durch diese AGB unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

(3) Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; vielmehr gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

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