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Die Verfahrenspflegschaft ist ein rechtlicher Begriff, der in bestimmten Verfahren, insbesondere im Familienrecht, Anwendung findet. Sie dient dazu, die Interessen einer Person, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage ist, ihre eigenen Rechte wahrzunehmen, zu schützen. Ein Verfahrenspfleger wird bestellt, um die betroffene Person während des Verfahrens zu vertreten und sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise in Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei anderen rechtlichen Angelegenheiten der Fall sein, in denen die betroffene Person nicht selbstständig handeln kann.

Sie können bequem von zu Hause aus lernen, in Ihrem eigenen Tempo und zu einer Zeit, die Ihnen passt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Fort- und/oder Weiterbildung mit Ihren bestehenden Verpflichtungen vereinbaren können, sei es mit der Arbeit oder der Familie.

Verfahrenspfleger:in (RLS)

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