Die rechtliche Betreuung ist ein in Deutschland gesetzlich geregeltes Verfahren, das Menschen unterstützt, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie soll sicherstellen, dass die betroffenen Personen in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Belangen angemessen vertreten und unterstützt werden.
Wichtige Grundsätze der rechtlichen Betreuung
Subsidiarität: Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine anderen Hilfemöglichkeiten (z. B. durch Familie, Freunde oder soziale Dienste) zur Verfügung stehen.
Erforderlichkeit: Die Betreuung beschränkt sich auf die Bereiche, in denen die betroffene Person Unterstützung benötigt (z. B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten).
Wohl des Betreuten: Alle Entscheidungen des Betreuers oder der Betreuerin müssen im Interesse der betroffenen Person getroffen werden.
Selbstbestimmung: Die betroffene Person soll so weit wie möglich in die Entscheidungen einbezogen werden und ihre Wünsche und Vorstellungen sollen berücksichtigt werden.
Wie wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Antrag: Ein Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen oder von Behörden (z. B. dem Sozialamt) gestellt werden.
Gerichtliches Verfahren: Das Betreuungsgericht prüft, ob eine Betreuung notwendig ist. Dazu wird in der Regel ein Gutachten eingeholt, z. B. durch einen Arzt oder Psychologen.
Bestellung eines Betreuers: Das Gericht bestellt eine geeignete Person als Betreuer:in. Dies kann eine Privatperson (z. B. ein Familienmitglied) oder ein Berufsbetreuer:in sein.
Zielgruppe
Die Weiterbildung zur rechtlichen Betreuung richtet sich an Personen, die sich professionell oder ehrenamtlich im Bereich der rechtlichen Betreuung engagieren möchten. Sie vermittelt fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, praktische Handlungsansätze und ethische Aspekte der Betreuung. Ziel ist es, die Teilnehmer:innen zu befähigen, Betreuungsaufgaben kompetent, einfühlsam und rechtssicher auszuüben. Der Kurs ist gemäß Betreuerregistrierungverordnung konzipiert.