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Droit & Politique

  • Wie kann ich mich bewerben?
    Möchten Sie an einer Fort- und/oder Weiterbildung teilnehmen müssen Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen und uns zusenden. Zudem müssen Sie geforderte Dokumente, je nach Kurs, wie beispielsweise einen Lebenslauf oder Kopien Ihrer Zeugnisse, mit senden. Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt.
  • Sind die Abschlüsse der RLS anerkannt?
    Die RLS bietet Weiterbildungen nach § 2 NRW-Weiterbildungsgesetz und § 15 Fachanwaltsordnung an. Zudem sind wir Mitglied der European Association of Adult Education (EAEA) und durch diese akkreditiert. Unsere Akkreditierung bei folgender Organisation ist in Bearbeitung: Independent Schools Association Als international tätiges und ausgerichtetes Bildungsinstitut sind wir ebenfalls auf europäischer Ebene anerkannt.
  • Gibt es eine Anwesenheits- oder Präzenzpflicht?
    Präsenzveranstaltungen gibt es nicht. Der Unterricht findet an festen Terminen in Live-Seminaren via Zoom statt. Diese Live-Seminare sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, somit besteht eine Anwesenheitspflicht.
  • Wie ist das Lern-Modell gestaltet?
    Die RLS bietet qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungen zusammen mit einer einzigartigen Lernerfahrung, die Peer-basiertes und kollaboratives Lernen mit modernster Informationstechnologie und dem Internet kombiniert. Jedem Schüler/jeder Schülerin wird zu Beginn der Weiterbildung ein persönlicher Berater zugewiesen.
  • Welche Software benötige ich?
    Unsere Online-Kurse finden ausschließlich über Zoom statt. Zoom ist eine kostenfreie Videokonferenz-Software. Diese können Sie hier downloaden. Zoom funktioniert auf allen gängigen OS und Plattformen. Es ist jedoch ratsam, nicht per Mobiltelefon an Kursen teilzunehmen.
  • Welche Bücher benötige ich?
    Skripte, Fallübungen etc. erhalten Sie kostenfrei zu Beginn Ihres Kurses. Sollten Bücher benötigt werden, wird eine Liste, ebenfalls zu Beginn des Kurses, an Sie ausgehändigt. Dies ist jedoch in den seltensten Fällen der Fall, da Gesetzestexte kostenfrei erhältlich sind.
  • Welche Unterstützung bieten Sie für Schüler mit einer Behinderung oder Legasthenie?
    Die RLS bietet Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Legasthenie oder einer Langzeiterkrankung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite zur Barrierefreiheit. Die Erklärung der RLS zu Behinderungen, in der Dienstleistungen, Einrichtungen und Möglichkeiten an der RLS aufgeführt sind, kann auf unserer Website eingesehen werden.
  • Welche Hilfe kann ich in Anspruch nehmen, wenn ich zu Beginn meines Kurses Schwierigkeiten mit der Arbeit habe?
    Die RLS verfügt über ein ausgezeichnetes Angebot an Unterstützungsdiensten, die Bereiche wie Gesundheit, Soziales und Lernunterstützung abdecken. Bei persönlichen Problemen, die sich auf Ihre Arbeit auswirken könnten, können Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen Tutor oder einen Mitarbeiter wenden. Wenn diese nicht in der Lage sind, Ihnen bei einem bestimmten Problem zu helfen, werden sie Ihnen helfen, jemanden zu finden, der es kann.
  • Welche englischen Sprachkenntnisse brauche ich?
    IELTS ist die am meisten akzeptierte Qualifikation an der RLS für Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist. Wir akzeptieren jedoch auch andere Qualifikationen, wie z.B. ein im Ausland abgeschlossenes Studium.
  • Erhalte ich ECTS?
    ECTS, das sog. European Credit Transfer and Accumulation System, sind Leistungspunkte, die Sie während eines Studiums an einer Universität oder Hochschule erhalten. Bei unserer Einrichtung handelt es sich um einen freien Weiterbildungsträger. Aus diesem Grund erhalten Sie keine ECTS, sondern CEU (Continuing education unit). 1 CEU ist hierbei äquivalent zu 10 Unterrichtsstunden.
  • Wieso sind die Kurse nicht ZFU-Anerkannt?
    Die ZFU, Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, ist eine Behörde, die Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz überprüft und zulässt. Die Kurse der Ruhr Law School sind keine Fernlehrgänge. Die Schülerinnen und Schüler sind zwar räumlich getrennt von ihren Dozenten, die Veranstaltungen finden jedoch Live über das Internet statt.
  • Was kann ich tun, wenn ich von zu Hause aus keinen Zugang zum Internet habe?
    Viele Cafés, Bibliotheken und Arbeitsämter bieten kostenlosen Internetzugang und haben Computer, die Sie nutzen können.
  • Ich habe mein Passwort und/oder Nutzernamen vergessen. Was kann ich tun?
    Verwenden Sie den Link "Benutzername vergessen" auf unserer Website. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen des Passworts, der nach einer Frist von 6 Stunden abläuft. Wenn Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, finden Sie ihn in der E-Mail, die Sie bei Ihrer Registrierung erhalten haben, oder in den E-Mails mit Stellenangeboten, die Sie in letzter Zeit erhalten haben. Wenn Sie ihn nicht finden können, senden Sie bitte eine E-Mail an technik@ruhrlawschool.de
  • Wo finde ich die Zahlungsdaten?
    Die Zahlungsdaten sowie einen möglichen Ratenzahlungsplan finden Sie in Ihrer Aufnahme- bzw. Anmeldebestätigung (E-Mail und Post). Sollten Sie die Daten verloren haben wenden Sie sich bitte an zahlung@ruhrlawschool.de
  • Kann ich meinen Kurs per Raten zahlen?
    Eine Ratenzahlung ist möglich. Generell erstreckt sich der Zahlungszeitraum über den Kurszeitraum. Bitte melden Sie einen Ratenzahlungswunsch bereits bei Bewerbung an.
  • Ich kann meine kommende Rate nicht zahlen. Was kann ich tun?
    In besonders schwierigen Situation ist eine Ratenpause für maximal 2 Monate möglich. Bitte wenden Sie sich umgehen an das Prüfungsbüro oder schreiben Sie eine E-Mail an: zahlung@ruhrlawschool.de
  • Wie hoch sind die Gebühren?
    Die jeweiligen Kursgebühren befinden sich in einem Bereich von 600€ bis 12.000€ pro Kurs. Der genaue Preis ist auf der Seite des jeweiligen Kurses zu finden und beinhaltet alle Kosten.
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